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Neue Kennzeichnungspflichten für Einzelunternehmer

Als Einzelunternehmer - Entreprise individuelle - haftete der Microentrepreneur bisher auch mit seinem Privatvermögen für Schulden aus der Geschäftstätigkeit. Privat- und Geschäftsvermögen konnten nur durch Gründung einer EIRL (Entreprise individuelle avec responsabilité limité), also eines Einzelunternehmens mit beschränkter Haftung, voneinander getrennt werden. Der Erstwohnsitz eines Einzelunternehmers war allerdings auch bisher schon vor der Pfändung geschützt.

 

Dies ändert sich ab dem 15. Mai 2022: Privat- und Geschäftsvermögen einer Entreprise individuelle werden ab diesem Datum automatisch voneinander getrennt. Ein Einzelunternehmer haftet in Zukunft nur noch mit dem Geschäftsvermögen, dies können Gebäude, Werkzeuge oder Materialien sein. Gläubiger haben keinen Zugriff mehr auf sein Privatvermögen. Der Status der EIRL wird abgeschafft.

 

Obligatorisch: Erwähnung des Status "Entreprise Individuelle"

Damit wird es für den Einzelunternehmer obligatorisch, seinen Status auf allen geschäftlichen Unterlagen zu erwähnen. Hinter den Namen des Unternehmers gehört ab dem 15. Mai 2022 die Bezeichnung Entreprise individuelle  oder kurz EI auf allen Dokumenten wie z. B.:

  • Kostenvoranschläge, Rechnungen
  • Verträge
  • Werbematerial (Flyer, Anzeigen, Webseiten etc.) 
  • Korrespondenz
  • Bankkonten.

Gerade bei Bankkonten ist es im Moment aufgrund der sehr kurzfristigen Vorankündigung unklar, wie die Regelung umgesetzt wird. Hier sollte jeder die eigene Bank kontaktieren.

 

Wer diese neue Regelung nicht befolgt, muss mit einer Strafe von bis zu 750 € rechnen. Ausserdem riskiert er, dass Gläubiger Zugriff auf sein Privatvermögen bekommen.

Weitere Informationen:

Ich helfe gerne bei der Gründung einer Microentreprise.

oder

+33 (0) 6 73 69 20 53