Als Einzelunternehmer - Entreprise individuelle - haftete der Microentrepreneur bisher auch mit seinem Privatvermögen für Schulden aus der Geschäftstätigkeit. Privat- und Geschäftsvermögen konnten nur durch Gründung einer EIRL (Entreprise individuelle avec responsabilité limité), also eines Einzelunternehmens mit beschränkter Haftung, voneinander getrennt werden. Der Erstwohnsitz eines Einzelunternehmers war allerdings auch bisher schon vor der Pfändung geschützt. Dies ändert sich...