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Muss ich meinen deutschen Führerschein umtauschen, wenn ich nach Frankreich auswandere?

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Deutscher Führerschein - auch in Frankreich gültig!

Nein, normalerweise nicht.

 

Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat werden in allen EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt, solange sie im ausstellenden Land noch gültig sind.

 

Wie immer gibt es natürlich Ausnahmen.

 

So muss man z. B. einen französischen Führerschein beantragen, wenn:

  • man nach einem Verkehrsdelikt offiziell dazu aufgefordert wurde, damit Punkte abgezogen werden können,
  • man seinen deutschen Führerschein verloren hat oder er gestohlen wurde,
  • der deutsche Führerschein nicht mehr gültig ist (Alter, Gesundheitsprüfung z. B. bei LKW-Führerscheinen).

Zwangsumtausch von deutschen Führerscheinen bis 2033

 

Ausserdem führt Deutschland bis zum Jahr 2033 fälschungssichere Führerscheine ein. Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, verlieren dann ihre Gültigkeit und müssen stufenweise umgetauscht werden.

 

Inhaber eines deutschen Führerscheins, die im Ausland wohnen, sollen sich nach Informationen des  ADAC (Stand 15/02/2022) bei der Behörde ihres Wohnsitzlandes erkundigen, ob ein Umtausch notwendig ist. Wer mit einem in Deutschland abgelaufenen Führerschein in Frankreich unterwegs ist, riskiert eventuell ein Bussgeld.

 

Es ist also ratsam, zu prüfen, wann der eigene Führerschein abläuft und rechtzeitig etwa 2 bis 3 Monate vorher den Umtausch in einen französischen Führerschein zu beantragen.

 

Der Umtausch von EU-Führerscheinen ist nur noch online möglich

 

Seit März 2020 gibt es einen Online-Service zum Umtausch von EU-Führerscheinen.

 

Zuständig ist seither die ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés). 

 

Jeder, der schon einmal ein Auto angemeldet hat, kennt den Namen wahrscheinlich. Die Behörde ist nicht gerade für effektive Arbeit bekannt, die Webseite hatte in der Vergangenheit größere Probleme, vieles funktionierte nicht.

 

Die Bearbeitungszeit beträgt gewöhnlich 2 bis 3 Monate.  


Dieser Artikel gibt nur eine kurze Übersicht über das Thema und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

Er bezieht sich ausschliesslich auf Führerscheine von EU-Bürgern original ausgestellt in einem EU- oder EEE-Mitgliedsstaat. Für Führerscheine, die ursprünglich aus einem Drittstaat stammen und zwischenzeitlich in EU-Führerscheine umgetauscht wurden, gelten andere Regeln!

 

Schweizer Führerscheine müssen ebenfalls innerhalb eines Jahres getauscht werden.

 

Stand: 15/02/2022

 

Quelle: Service-public.fr  

 

Fristen für den Umtausch deutscher Führerscheine von vor 2013 z. B. auf der Seite des ADAC

Sie brauchen Hilfe beim Beantragen eines französischen Führerscheins? Ich unterstütze Sie gerne!

 

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