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Microentreprise Profession libérale - Anstieg der Sozialabgaben ab dem 1. Juli 2024

Mit dem Décret n° 2024-484 vom 30. Mai 2024 wird ein seit 2018 bestehendes Problem angegangen. Damals wechselte ein grosser Teil der Microentrepreneure, die als Profession libérale registriert waren, vom Régime CIPAV ins allgemeine Régime Général. Seither zahlten sie nicht mehr in die Zusatzrente Retraite complémentaire ein. 

 

Dies wird sich ab dem 1. Juli 2024 ändern. Die Sozialabgaben steigen dafür schrittweise bis 2026 um bis zu 5 Punkte an.

Anstieg Régime Général

Aktuell liegen die Sozialabgaben bei 21,1 %, sie steigen auf

  • 23,1 % ab dem 1. Juli 2024
  • 24,6 % ab dem 1. Januar 2025
  • 26,1 % ab dem 1. Januar 2026.

Anstieg CIPAV

Hier liegen die Sozialabgaben zur Zeit bei 21,2 %. Ab dem 1. Juli 2024 werden sie auf 23,2 % erhöht.

 

Die neuen ACRE-Sätze

Die reduzierten Sozialabgaben, die unter bestimmten Bedingungen für neu angemeldete Microentrepreneure ein Jahr lang gelten, erhöhen sich ebenfalls.

 

Im Régime générale steigen sie von zur Zeit 10,6 % auf

  • 11,6 % ab dem 1. Juli 2024
  • 12,3 % ab dem 1. Januar 2025
  • 13,16 % ab dem 1. Januar 2026.

Für das Régime CIPAV steigen sie von zur Zeit 12,1 % auf 13,9 % ab dem 1. Juli 2024.

 

Was bedeutet das für meine Rente?

Die Auswirkungen, die das auf die später einmal zu erwartende Rente eines Einzelnen hat, können hier im Blog nicht abgeschätzt werden. 

 

Jeder, der in Frankreich arbeitet oder gearbeitet hat, sei es als Angestellter oder Selbständiger, sollte regelmässig sein Konto bei der Rentenkasse kontrollieren, dafür existieren zwei Webseiten:

Es empfiehlt sich, einmal jährlich nachzuprüfen, ob die im vergangenen Jahr geleisteten Beiträge verzeichnet sind.

 

Gehöre ich zum Régime CIPAV oder zum Régime Général?

Vor 2018 existierte für alle Freelancer, in Frankreich Professions libérales genannt, eine eigene Rentenkasse, die CIPAV. Im Zuge der Vereinheitlichung und Zusammenführung der verschiedenen Sozialversicherungen wechselten die meisten Prof lib nach 2018 in das allgemeine Régime Général. 

 

Fast alle seither neu gegründeten Prof lib gehören dem Régime Général an.

 

Ausnahmen gelten nur für einige Berufe wie z. B. Architekten, Bergführer, Osteopathen, Psychologen und einige mehr. Diese sind weiterhin bei der CIPAV versichert.

 

Wer vor 2018 der CIPAV angehörte und nicht einem der oben genannten Berufe nachgeht, hatte ein Optionsrecht bis Ende 2023 ins Régime Général zu wechseln. Wurde die Option nicht ausgeübt, gehört man weiter zur CIPAV.


Quelle: Décret n° 2024-484 , 01/06/2024

Fédération des Autoentrepreneurs , 01/06/2024

CIPAV

Weitere Informationen zur Microentreprise:

Ich biete Unterstützung bei der Anmeldung und Verwaltung einer Microentreprise an.

Kontaktieren Sie mich gerne über mein Kontaktformular  oder telefonisch. 

 

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