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Pflichtangaben im französischen Impressum

Wer seine Ferienwohnung oder seine Dienstleistung im Netz vermarkten will und dafür eine Webseite oder soziale Medien nutzt, muss sich an einige Regeln halten.

 

So sind in einem französischen Impressum folgende Angaben vorgeschrieben:

 

Einzelunternehmer (z. B. Microentreprise)

  • Name, Vorname und Adresse des Microentrepreneurs, ab dem 15. Mai 2022 auch der Status Entreprise individuelle oder EI
  • Email-Adresse, Telefonnummer
  • SIRET-Nummer
  • ggfs. Eintrag im Registre du Commerce et des Societés oder ins Répertoire des Métiers
  • ggfs. Umsatzsteuernummer - auch TVA Intracommunautaire bei grenzüberschreitenden Geschäften
  • Name der für die Veröffentlichung verantwortlichen Person
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Hosts der Seite

Hinzu kommen je nach Branche und Beruf Angaben zur Zulassung und zum Berufsabschluss, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Versandkosten und andere. 

 

Persönlicher Blog

 

Auch ein persönlicher Blog oder eine nicht kommerzielle Seite müssen eine Kontaktmöglichkeit bieten. Der Betreiber darf anonym bleiben, muss aber mindestens Name, Adresse und Telefonnummer des Hosts der Seite angeben. Dieser ist verpflichtet, Behörden gegenüber Name und Adresse des Betreibers der Seite offen zu legen.

 

 

Hinzu kommen die mehr oder weniger bekannten Vorschriften der DSVGO (französisch RGPD) zur Cookie-Nutzung, Datennutzung usw.

 

Stand 26.01.2019

Dieser Artikel bietet nur eine allgemeine Übersicht zum Thema und ersetzt keine Rechtsberatung.

Weitere Informationen auf www.service-public.fr oder auf der Seite der französischen Datenschutzbehörde CNIL.

Für die Offline-Werbung:

Wer noch keine SIRET-Nummer hat oder sich fragt, was das wohl ist: ich berate gerne und helfe bei der Anmeldung einer Ferienwohnung oder einer Microentreprise.

ute@relocation-toulouse.com

+33 (0) 6 73 69 20 53