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Organspende - In Frankreich gilt die Widerspruchslösung

In Deutschland gibt es seit dem 18.03.2024 ein Organspende-Register online, in das sich jeder eintragen kann, der zur Organspende bereit ist.  

 

In Frankreich ist die Organspende anders geregelt. Über dieses wichtige Thema sollte sich jeder informieren, der in Frankreich wohnt. Deshalb stelle ich hier kurz die Unterschiede zwischen den beiden Ländern vor:

 

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, im Prinzip eine Zustimmungslösung wie sie auch in einigen anderen europäischen Ländern existiert.  Organe können nur dann entnommen werden, wenn die Person zugestimmt hat, z. B. in einem Organspende-Ausweis, dem Organspende-Register oder einer Patientenverfügung. Ist nichts schriftlich fixiert, versuchen Ärzte und Angehörige, den mutmaßlichen Willen festzustellen und handeln dann danach.

 

Frankreich, wie übrigens die meisten EU-Länder, hat sich dagegen für die Widerspruchslösung entschieden. Wenn eine Person zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Die Angehörigen werden darüber zwar informiert, ein Widerspruchsrecht haben sie aber nicht. Die Angehörigen können allerdings ebenfalls den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu Protokoll geben.

 

Für in Frankreich ansässige Deutsche gilt im Prinzip die französische Regelung. Zwar ist ein deutscher Organspende-Ausweis auch in Frankreich gültig, er ist sogar auf französisch erhältlich. Wer dauerhaft hier wohnt und nicht zur Organspende bereit ist, ist aber sicher gut beraten, sich in das französische Registre national des refus  eintragen zu lassen, entweder online oder per Brief.

 

Weitere Informationen:

Stand: 19/03/2024

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!


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