Am vergangenen Freitag habe ich an einer - sehr interessanten - Veranstaltung des Vereins Leben in Midi-Pyrénées Occitanie teilgenommen. Das Thema des Abends war Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Frankreich, in diesem Zusammenhang ging es auch um die Regelung der Organspende in Frankreich.
Viele Teilnehmer waren überrascht, dass Frankreich die Organspende anders geregelt hat, als sie es aus Deutschland gewohnt sind. Ich denke, über dieses wichtige Thema sollte sich jeder informieren, der in Frankreich wohnt. Deshalb stelle ich hier kurz die Unterschiede zwischen den beiden Ländern vor:
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, im Prinzip eine Zustimmungslösung wie sie auch in einigen anderen europäischen Ländern existiert. Organe können nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat, z. B. in einem Organspende-Ausweis oder einer Patientenverfügung. Ist nichts schriftlich fixiert, versuchen Ärzte und Angehörige, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen festzustellen und handeln dann danach.
Frankreich, wie übrigens die meisten EU-Länder, hat sich dagegen für die Widerspruchslösung entschieden. Wenn eine Person zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Die Angehörigen werden darüber zwar informiert, ein Widerspruchsrecht haben sie aber nicht. Die Angehörigen können allerdings ebenfalls den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu Protokoll geben.
Für uns in Frankreich ansässige Deutsche gilt im Prinzip die französische Regelung. Zwar ist ein deutscher Organspende-Ausweis auch in Frankreich gültig, er ist sogar auf französisch erhältlich. Wer dauerhaft hier wohnt und nicht zur Organspende bereit ist, ist aber sicher gut beraten, sich in das französische Registre national des refus eintragen zu lassen, entweder online oder per Brief.
Weitere Informationen:
- www.dondorganes.fr
- www.registrenationaldesrefus.fr
- www.organspende-info.de
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