Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar! Ich bemühe mich, ihn immer aktuell zu halten. Bei einigen der neuen Regeln ist aber noch nicht bekannt, wie sie umgesetzt werden.
Das neue Gesetz, genannt "Loi Le Meur", das die Ferienvermietung in Frankreich regulieren soll, wurde am 20. November 2024 veröffentlicht.
Auf Vermieter kommen einige Neuerungen zu, einige Regeln gelten bereits ab 1. Januar 2025, andere benötigen länger für die konkrete Umsetzung.
Das Gesetz wird in der Presse häufig auch "Loi Anti-Airbnb" genannt. Aber alle Regeln beziehen sich auf alle Ferienvermietungen, auch wenn sie nicht auf der bekannten Buchungsplattform angeboten werden.
Energieeffizienz - Die Diagnostique DPE
Von den seit einiger Zeit bekannten Minimum-Anforderungen an die Energieeffizienz für Mietwohnungen waren Ferienimmobilien bisher nicht betroffen. Das ändert sich jetzt, folgende Energieeffizienzklassen werden bei der Neuanmeldung gefordert:
- F ab 1. Januar 2025
- E ab 1. Januar 2028
- D ab 1. Januar 2034
Immobilien, die bereits vor 2025 als Ferienunterkunft vermietet wurden, haben Zeit bis 2034. Dann müssen auch sie den Kriterien der Klasse D entsprechen.
Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 werden alle DPE ungültig, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 erstellt wurden. Hier muss der Eigentümer vor einer geplanten Anmeldung eine aktuelle DPE erstellen lassen.
Neue Instrumente für Städte und Gemeinden: Deklaration und Register
Mit dem neuen Gesetz bekommen Städte und Gemeinden neue Möglichkeiten, die Ferienvermietung zu beeinflussen:
- alle Ferienwohnungen müssen bei der Mairie angemeldet und in einem Register eingetragen werden. Der Vermieter erhält eine Nummer, die auch auf Vermietungsplattformen angegeben werden muss. Dies war bisher nur in einigen größeren Städten und Ballungsräumen erforderlich. Einzelheiten darüber, wie Anmeldung und Register aussehen werden, sind noch nicht bekannt. Bis spätestens 20. Mai 2026 soll die Massnahme umgesetzt werden
- die Strafe für nicht oder falsch angemeldete Immobilien kann bis zu 20.000 € betragen
- Städte und Gemeinden, die mehr als 20 % Zweitwohnsitze aufweisen oder die die Taxe sur les logements vacants erheben, können im Bebauungsplan (PLU) Quoten für die Ferienvermietung festlegen
- ab 2025 können Städte und Gemeinden festlegen, dass Erstwohnsitze nur noch maximal 90 Tage pro Jahr vermietet werden dürfen. Bisher galten 120 Tage als Maximum für die Vermietung des Erstwohnsitzes
- mehr Gemeinden als bisher können einen Antrag auf Changement d'usage, also eine Nutzungsänderung, vom Vermieter verlangen
Steuern
Die folgenden Grenzen gelten für Einnahmen aus der Ferienvermietung ab dem Jahr 2025. Für Einkünfte aus dem Jahr 2024 gilt die Loi Finances 2024.
Die neuen Regeln gelten für alle, die ihre Immobilie an Touristen vermieten und sich für das vereinfachte Steuerregime Micro-BIC entschieden haben:
- nicht klassifizierte Unterkünfte: 15.000 € Umsatz/Jahr - Abschlag vor Steuern 30 %
- klassifizierte Unterkünfte und Chambres d'hôtes: 77.700 € Umsatz/Jahr - Abschlag vor Steuern 50 %.
Überraschend ist, dass auch Chambres d'hôtes hier einbezogen wurden. Das war bisher nicht vorgesehen.
Achtung: die zweite Obergrenze, 23.000 €, die den Wechsel vom Loueur meublé non professionel LMNP zum Loueur meublé professionel LMP nach sich zieht, ändert sich erst einmal nicht! Bei dieser Grenze geht es um die Sozialversicherungspflicht.
Neuerungen für Coproprietés
Das neue Gesetz gibt dem Syndicat, also der Eigentümergemeinschaft, mehr Rechte. Das Syndicat muss in Zukunft informiert werden, wenn eine Ferienvermietung geplant ist. Und es wird einfacher, Ferienhausvermietung in einem Mehrfamilienhaus zu verbieten.
Quelle: Vie publique
Stand: 24.11.2024
Sie brauchen Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Ferienimmobilie? Ich helfe gerne:
Oder buchen Sie einen Beratungstermin:
Gratis-Vortrag zum Thema am 08/01/2025 via Zoom:
Mehr zum Thema Mieten und Vermieten: