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Loi de finances 2024 - Folgen für die Ferienhausvermietung

Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung! Wer ausführlichere Informationen, zugeschnitten auf die persönliche Situation benötigt, sollte sich an einen Steuerberater wenden. Auch das französische Finanzamt hilft weiter.

 

Die Ende Dezember 2023 in der Nationalversammlung verabschiedete Loi de finances 2024  bringt Änderungen für Ferienhausvermieter mit sich. Steuervorteile werden stark reduziert, sogar rückwirkend für 2023.

 

Noch ein Hinweis: die Teile des Gesetzes, die die Ferienhausvermietung betreffen, wurden im Grunde irrtümlich verabschiedet. Eigentlich hätte dieser Teil vor der Verabschiedung durch einen Eingriff der Regierung wieder entfernt werden sollen, dies ist aber versehentlich nicht geschehen.

 

Kampf gegen die Wohnungsnot in französischen Städten

Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen Regionen, vor allem in größeren Städten, führt der Staat schon seit einiger Zeit neue Vorschriften ein.

 

Sie sollen dafür sorgen, dass wieder mehr Wohnraum an Langzeitmieter vermietet wird statt an Touristen. Um die Ferienvermietung für Vermieter unattraktiv zu machen, werden nun auch Steuervorteile abgeschafft.

 

Wer ist betroffen?

Die Änderung betrifft alle, die ihre möblierten Ferienunterkünfte an Touristen vermieten und sich für das vereinfachte Steuerregime Micro-BIC entschieden haben. Sie gilt sowohl für die Loueur meublée non professionnel (LMNP) als auch für die Loueur meublée professionnel (LMP).

 

Chambres d'hôtes sind nicht betroffen, da sie nicht unter das Schema der möblierten Vermietung fallen, sondern eine gewerbliche Aktivität darstellen.

 

Für das Régime Micro-BIC betrugen die erlaubte Höchstgrenze beim Umsatz und der Abschlag vor Steuern bisher:

  • für klassifizierte Unterkünfte 188.700 € bzw. 71 %
  • für nicht klassifizierte Unterkünfte 77.700 € bzw. 50 %.

 Viele Vermieter haben deshalb ihre Ferienunterkünfte klassifizieren lassen.

 

Welche Grenzen gelten ab 2023?

Mit der neuen Regelung wird die Höchstgrenze für das Régime Micro-BIC in der möblierten Vermietung an Touristen generell auf 15.000 € gesenkt.

 

Außerdem beträgt der Abschlag allgemein sowohl für klassifizierte als auch für nicht klassifizierte Unterkünfte nur noch 30 %.

 

Eine Ausnahme gilt in sogenannten Zones rurales, dort wird klassifizierten Unterkünften zusätzlich ein Abschlag von 21 % gewährt, insgesamt also von 51 %. 

 

Überschreitet man als LMNP oder LMP die Grenze von 15.000 €, wechselt man nun automatisch ins sogenannte Régime réel. Hier werden dann keine pauschalen Abschläge vor Steuern mehr gewährt, es können reale Kosten abgesetzt werden und nur der Gewinn wird versteuert. Das kann durchaus Vorteile haben, sollte aber gut geplant sein. Es ist sinnvoll, sich bei diesem Wechsel von einem Steuerberater beraten zu lassen.

 

Achtung: die zweite Obergrenze, die im Zusammenhang mit dem Wechsel von LMNP zu LMP immer genannt wird, 23.000 €, ändert sich nicht! Bei dieser Grenze geht es um die Sozialversicherungspflicht!

 

 

Was kann man als LMNP tun?

Der Irrtum ist der Regierung bekannt. Es bleibt zu hoffen, dass die Änderungen zurückgenommen werden, möglichst bevor die Steuererklärungen für 2024 ab Mitte April fällig werden.

 

Als Vermieter kann man im Moment nicht mehr tun als regelmäßig die Neuigkeiten zu verfolgen.

 

Update März 2024

Im Februar 2024 wurde bekanntgegeben, dass Ferienhausvermieter für die Steuererklärung für das Jahr 2023 wählen können, ob sie das Régime Réel oder das Régime Micro BIC anwenden wollen.

 

Wie die Regelung für 2024 aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Ende März ist aber mit neuen Ankündigungen zu rechnen.


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