Prélèvement libératoire

Bei der Anmeldung einer Microentreprise muss sich der zukünftige Unternehmer entscheiden, wann und wie er sein Einkommen deklarieren und seine Steuern  bezahlen will. 

  • Impôt sur le revenu: im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung rückwirkend für das vergangene Jahr (ab 2019 als Quellensteuer monatlich oder alle 3 Monate). Der Microentrepreneur gibt den erzielten Umsatz in der Steuererklärung an, ein entsprechender Abschlag (34 %, 50 % oder 70%) wird ermittelt und das Einkommen entsprechend dem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • Prélèvement libératoire: Er zahlt dann bei der Deklaration des Umsatzes (monatlich oder alle 3 Monate) einen Pauschalsteuersatz zusammen mit den Sozialabgaben. Diese Pauschalsteuer beträgt 1 %, 1,7 % oder 2 % des Umsatzes, je nach Art der Tätigkeit. Achtung: sobald das Einkommen des vorletzten Jahres 26.818 € für eine Einzelperson (pro part de quotient familiale) oder 53.636 € für ein Paar übersteigt, ist das Prélèvement libératoire nicht mehr möglich! Eine Steuererklärung muss trotzdem abgegeben werden.

Welche der beiden Möglichkeiten die Günstigere ist, richtet sich hauptsächlich nach dem Gesamteinkommen des Haushalts. Ist man z. B. sowieso von der Einkommenssteuer befreit, ist das Prélèvement libératoire auf keinen Fall zu empfehlen. Bevor man sich für die eine oder andere Möglichkeit entscheidet, sollte man beide für den angenommenen Umsatz durchrechnen.

 

Weitere Informationen z. B. auf www.impots.gouv.fr

 

Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar! Für weitere Informationen bitte eine Steuerberater fragen!