Frankreich führt, wie viele andere EU-Länder, schrittweise ab 2026 die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ein. Ziel ist es, den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen zu digitalisieren und die Steuertransparenz zu erhöhen.
In diesem Artikel stelle ich Euch die neuen Regeln vor, insbesondere die, die für Ferienvermieter gelten.*
Bin ich als Vermieter von der neuen Regelung betroffen?
Die neue Regelung zur E-Rechnung und zum E-Reporting betrifft alle Unternehmen, die der Umsatzsteuer (TVA) unterliegen, auch Vermieter, z. B. in den folgenden Fällen:
- kommerzielle Vermietung
- möblierte (Ferien)vermietung, bei der auch mindestens 3 der folgenden Dienstleistungen angeboten werden: Frühstück, Reinigung, Wäscheservice und Empfang der Gäste
- Vermieter anderer Immobilien, die sich für die TVA entschieden haben
Welche Pflichten habe ich als Ferienvermieter ab 2026?
Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich registrierten Unternehmen, die der TVA unterliegen, E-Rechnungen empfangen können. Dies betrifft auch alle Ferienvermieter, auch diejenigen, die keine der oben genannten Dienstleitungen anbieten, also eigentlich von der TVA ausgenommen sind. Sie müssen trotzdem in der Lage sein, solche Rechnungen von ihren Lieferanten zu empfangen.
Ab dem 1. September 2027 müssen viele Vermieter E-Rechnungen ausstellen bzw. ausgestellte Rechnungen deklarieren.
Was bedeutet das konkret?
Alle Vermieter, die eine Siretnummer besitzen, auch Ferienvermieter, die von der TVA ausgenommen sind, müssen sich auf einer der staatlich zugelassenen Plattformen registrieren, um E-Rechnungen empfangen zu können.
Anbieter solcher Plattformen, die bereits zugelassen sind und solche, die noch auf ihre Zulassung warten, findet man auf dieser Liste des Finanzamts: Plateformes agrées .
Wer bereits ein Buchführungsprogramm für Rechnungen nutzt kann hier nachprüfen, ob der Anbieter bereits zertifiziert ist. Falls ja, müsst Ihr nur die Option „Facture éléctronique“ aktivieren.
Für die meisten Ferienvermieter reicht die Registrierung auf einer der Plattformen aus, um die neuen Pflichten zu erfüllen.
Auf Ferienvermieter, die mindestens 3 der oben genannten Dienstleistungen anbieten, kommen ab dem 1. September 2027 weitere Pflichten hinzu:
- sie stellen E-Rechnungen an Firmenkunden (B2B) in Frankreich aus
- E-Reporting für B2B-Kunden im Ausland oder Privatkunden (B2C).
Diese Informationen werden dann automatisch von den Plattformen an die französische Finanzverwaltung übermittelt.
Was kostet das?
Eine Anmeldung auf den Plattformen ist kostenlos.
Nutzt man allerdings einen der Anbieter als Buchhaltungs- und Rechnungsstellungsprogramm, können Kosten anfallen. Viele der Anbieter, die sich auf kleine Unternehmen spezialisiert haben, wie Abby oder Indy (unbezahlte Werbung) bieten aber kostenlose Pakete an.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Sanktionen sind vorgesehen:
- nicht anmelden kostet 500 €
- eine nicht gemeldete Rechnung 250 € (max. 15.000 € pro Jahr)
- eine nicht ausgestellte E-Rechnung 15 € (max. 15.000 € pro Jahr)
Wer gibt Auskünfte?
Das Finanzamt stellt einen Simulator zur Verfügung, mit dem Ihr überprüfen könnt, ob Ihr betroffen seid:
La facturation électronique, qu’est-ce que ça change pour moi ? | impots.gouv.fr
Ihr könnt auch Euer Finanzamt über Euren Espace professionnel kontaktieren und um Informationen bitten.
*Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für weitergehende Informationen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.
Quelle:
Finanzamt, 25/04/2026: Je passe à la facturation électronique |impots.gouv.fr
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