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Hausbesitzer aufgepasst - Déclaration d'occupation

Frankreich schafft die Taxe d'habitation für Erstwohnsitze ab 2023 ganz ab. Für Zweitwohnsitze wird sie aber weiterhin erhoben.

 

Um festzustellen, ob eine Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz genutzt wird, sind Hausbesitzer ab Januar 2023 verpflichtet, eine sogenannte Déclaration d'occupation  abzugeben.

 

Wer muss eine Déclaration d'occupation abgeben?

Jeder, der eine Immobilie in Frankreich besitzt, ist verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, ob, wie und von wem diese Immobilie am 1. Januar 2023 bewohnt wird.  Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer selber in Frankreich oder im Ausland seinen Wohnsitz hat.

 

Wo kann ich die Déclaration d'occupation abgeben?

Abgegeben wird die Deklaration auf der Seite des französischen Finanzamts, entweder im Espace particulier für private Hausbesitzer oder im Espace professionnel für gewerbliche Hausbesitzer.

 

In der neuen Rubrik "Biens immobiliers" bzw. "Gérer mes biens immobiliers" sind alle Immobilien aufgelistet sind, die man besitzt.

 

Durch Klicken auf die jeweilige Immobilie öffnet sich der Fragebogen, dem Finanzamt bekannte Informationen sind bereits hinterlegt. Das Programm führt automatisch durch die Fragen.

 

Gibt es eine Frist für die Abgabe der Déclaration d'occupation?

Die Deklaration muss bis zum 30. Juni 2023 abgegeben werden. In den Folgejahren ist eine neue Deklaration nur notwendig, wenn sich etwas geändert hat.

 

Aufgrund der zahlreichen Probleme bei der Abgabe der Deklaration wird die Frist bis zum 31. Juli 2023 verlängert (Update 23/06/2023)

 

Was mache ich, wenn ich keinen Espace particulier habe?

Es kann vorkommen, dass Hausbesitzer keinen Espace particulier besitzen. Dies ist zum Beispiel bei Neuankömmlingen in Frankreich der Fall, wenn bisher noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. 

 

Hausbesitzer können per Email, Telefon, Post oder persönlich ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren und um Eröffnung des Espace particulier bitten.

 

Es ist laut telefonischer Auskunft des Finanzamts (Juni 2023) auch möglich, die Deklaration telefonisch, per Post oder Email abzugeben, falls der Zugang zum Espace particulier nicht möglich ist.

 


Quellen:  Französisches Finanzamt (Stand 24/01/2023)

Une nouvelle obligation déclarative pour les propriétaires sur « Gérer mes biens immobiliers » | economie.gouv.fr (Update 23/06/2023)

 

Weitere Informationen: FAQ

Bei Schwierigkeiten hilft die Hotline des Finanzamts weiter:  0 809 401 401.

Auch an France Services  (Was ist das?) kann man sich wenden.

Sie haben Fragen? Gerne helfe ich weiter:

 

+33 (0) 6 73 69 20 53

ute@relocation-toulouse.com