Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung! Wer ausführlichere Informationen, zugeschnitten auf die persönliche Situation benötigt, sollte sich an einen Steuerberater wenden. Auch das französische Finanzamt hilft weiter.

Im Jahr 2024 hat Frankreich ein Gesetz erlassen, die sogenannte „Loi Le Meur“, das zu tiefgreifenden Änderungen der Regeln für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Ferienvermietungen führt.
Diese neuen Regeln sollten ursprünglich bereits ab dem 01. Januar 2025 gelten, wurden aber von der Regierung für das Jahr 2025 ausgesetzt. Ab dem 01 Januar 2026 gelten sie nun definitiv.
Obwohl im Gesetz ursprünglich nur die Besteuerung dieser Einkünfte geregelt wurde, hat nun auch die Urssaf die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend angepasst.
Wie bisher auch, wird unterschieden zwischen der nicht-klassifizierten möblierten Ferienvermietung, der klassifizierten möblierten Ferienvermietung und den Chambres d’Hôtes. Für langfristig vermietete möblierte Wohnungen ändert sich durch die neuen Regeln nichts.
Location meublée non-classé, non professionnel (LMNP)
(Nicht klassifizierte Ferienvermietung, nicht professionell)
- Obergrenze Micro BIC Steuer: 15.000 € -> darüber Wechsel in das Régime Réel
- Abschlag vor Steuern: 30 %
- Sozialabgaben Urssaf: trifft auf LMNP nicht zu, sie zahlen Sozialbeiträge CSG/CRDS oder Prélèvement de Solidarité über die Steuererklärung
Zur Erinnerung: erst ab 23.000 € Umsatz findet der Wechsel vom LMNP zum Loueur meublé professionnel LMP statt. Bisher mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Régime Micro BIC und Régime Réel. Diese Wahlmöglichkeit besteht nun nicht mehr, jeder LMP wird nun automatisch zum Régime Réel gehören, da er über den 15.000 € Umsatz liegt, der Obergrenze für das Régime Micro BIC.
Für die nicht klassifizierte Ferienvermietung wird ausserdem laut BOSS (Bulletin Officiel de la Sécurité Sociale) ab 2026 eine kommerzielle Buchführung verpflichtend.
Location meublée classée, non professionnel (LMNP) oder professionnel (LMP)
(Klassifizierte Ferienvermietung, nicht professionell oder professionell)
- Obergrenze Micro BIC Steuer : 77.700 €
- Abschlag vor Steuern: 50 % (Deklaration in der Kategorie „Prestations de service BIC“)
- Nur für LMP, also professionelle Vermieter: Sozialabgaben Urssaf: 6 % wie bisher
- LMNP zahlen Sozialbeiträge CSG/CRDS oder Prélèvement de Solidarité über die Steuererklärung
Chambres d’Hôtes
- Obergrenze Micro BIC Steuern: 77.700 €
- Abschlag vor Steuern: 50 %
- Versement libératoire: 1,7 % (falls zutreffend)
- Sozialabgaben: 21,2 % (neue Kategorie Chiffre d’affaires des prestations de services commerciales ou artisanales)