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Die französischen Steuerbescheide 2023 sind da

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Die französischen Steuerbescheide 2023 sind da!

Alle die, die im Frühjahr ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben haben, warten mit Ungeduld auf ihren Steuerbescheid.

 

Das französische Finanzamt verschickt im Moment die ersten Bescheide. Wer bereits ein Online-Konto, einen "Espace particulier" angelegt hat und sich für die papierlose Deklaration entschieden hat, findet seinen Bescheid dort direkt auf der 1. Seite unter "Mes évenements".

 

Wer zum ersten Mal eine Deklaration abgegeben hat und noch kein Online-Konto besitzt, bekommt den Bescheid per Post zugeschickt. Dies kann allerdings noch bis Ende August oder länger dauern.

 

Zu viel gezahlte Steuern werden zwischen Mitte Juli und Mitte August vom Finanzamt automatisch auf das in der Steuererklärung angegebene Bankkonto überwiesen. Häufig sogar, bevor der eigentliche Steuerbescheid beim Steuerzahler eingegangen ist. Also auf Gutschriften unter dem Auftraggeber DGFIP (Direction Générale des Finances Publiques) achten!

 

Sind Steuern für 2022 nachzuzahlen, werden diese automatisch vom Finanzamt abgebucht. Die Zahlungsfrist findet sich auf Seite 1 des Steuerbescheids. Je nach Höhe der Steuern und Datum des Steuerbescheids wird die fällige Steuer entweder in einer, zwei oder 4 Raten zwischen September und Dezember 2023 automatisch eingezogen. 

 

Barzahlung ist nur möglich bis zu einem Betrag von 300 €, entweder im lokalen Finanzamt oder bei einem dafür zugelassenen Buraliste. Beträge über 300 € können dort ausserdem per Bank/Kreditkarte bezahlt werden. Eine Zahlung über die Webseite oder App des Finanzamts ist ebenfalls möglich.

 

Gleichzeitig wird eine Abschlagszahlung für 2023 und 2024 festgelegt, basierend auf dem für 2022 deklariertem Einkommen. Diese Abschlagszahlungen starten ebenfalls ab September 2023, so dass in den letzten 4 Monaten des Jahres eine doppelte Abbuchung vorkommen kann. Diese Abschlagszahlung kann jeder Steuerpflichtige im Espace particulier selber anpassen, falls sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr verändert hat.

 


Quelle: Accueil | impots.gouv.fr

Tout savoir sur l’avis d’impôt en 2023 | impots.gouv.fr

 

Stand: 30/07/2023

 

Keine Steuer- oder Rechtsberatung! Bei Fragen zum Steuerbescheid gibt das Finanzamt gerne Auskunft!