Covid 19 Tests im Ausland: Kostenübernahme möglich
Update 10/02/2021: Gute Nachricht für alle, die in Frankreich krankenversichert sind und im Ausland einen Covid 19-Test machen müssen: die Kosten werden u. U. von der französischen Krankenkasse übernommen.
Es gilt:
- EU- oder EEE-Länder oder Schweiz: wenn der Test notwendig ist, um in diese Länder einzureisen, behördlich angeordnet wird oder Covid 19-Symptome vorliegen. Die Abrechnung erfolgt entweder über die europäische Krankenversicherungskarte CEAM oder nach der Rückkehr nach Frankreich auf Antrag. Im zweiten Fall muss das Formular Cerfa 12267*04 zusammen mit einer Rechnung/Quittung bei der CPAM eingereicht werden. Es werden bis zu 60 € übernommen
- andere Länder: hier ist eine Kostenübernahme in Höhe von 27 % des Rechnungsbetrags nur möglich, wenn dringende medizinische Gründe vorliegen. Auch hier wird das Formular Cerfa 12267*04 zusammen mit der Rechnung und einer ärztlichen Verordnung bei der CPAM eingereicht.
Quelle: Previssima, 10/02/2021
Testpflicht für die Einreise nach Frankreich
Update 30/01/2021: die Testpflicht für Reisende aus EU-Ländern gilt ab 31/01/2021 auch für Einreisen auf dem Landweg! Ausnahmen nur noch für Grenzgänger! Reisen von und nach Nicht-EU-Ländern sind ab 31/01/2021 verboten, Ausnahmen nur aus wichtigen Gründen (die noch nicht definiert sind)
Seit dem 24/01/2021 gilt in Frankreich eine Testpflicht für alle Reisenden > 11 Jahren aus EU-Ländern sowie Andorra, Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein, Norwegen, St. Marin und dem Vatikan.
Erforderlich ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 h sein darf.
Ausnahmen gelten für Grenzgänger - diese brauchen weiterhin keinen Test.
Wer per Flugzeug oder Schiff einreist, muss bereits beim Einchecken das negative Testergebnis vorweisen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er
- keine Covid-Symptome hat
- in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einem an Covid Erkrankten hatte.
Eine Mustererklärung kann hier heruntergeladen werden: Attestation de déplacement et de voyage / L'actu du Ministère / Actualités - Ministère de l'Intérieur (interieur.gouv.fr)
Im Zweifel erteilt auch die Covid-Hotline unter 0 800 130 000 Auskünfte.
Quelle: Dekret 2020-1310
Weitere Information zur Corona-Pandemie in Frankreich: