
Zur Zeit verschickt das französische Gesundheitsministerium eine Nachricht an alle Selbständigen:
Ab Januar 2020 wird das Sozialversicherungssystem vereinheitlicht und Selbständige gehören dann, wie bisher schon die Angestellten, zum Régime général de Sécurité sociale. Ausnahmen gibt es weiterhin für die Landwirtschaft.
Auswirkungen der neuen Regelung
An der Höhe der Sozialbeiträge ändert sich für Microentrepreneure durch diese Reform nichts.
Es wird aber teilweise andere Ansprechpartner für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung geben:
- Urssaf für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Assurance Retraite du régime général für die Rentenversicherung
- CPAM als Krankenkasse.
Sozialversicherungsbeiträge - die Urssaf
Wie bisher auch kümmert sich die Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales - Urssaf - darum, dass die Beiträge bezahlt und an die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung weitergeleitet werden.
Nach und nach sollen alle administrativen Angelegenheiten, die Microentrepreneure betreffen, über die Webseite der Urssaf
https://www.autoentrepreneur.urssaf.fr
abgewickelt werden.
Seit einiger Zeit werden hier bereits Umsätze deklariert und Sozialabgaben gezahlt. In Zukunft können wichtige Dokumente, z. B. Nachweise über Versicherungszeiten oder gezahlte Sozialbeiträge eingesehen und heruntergeladen werden.
Leider hat die Seite mit zahlreichen technischen Problemen zu kämpfen, es gibt oft Schwierigkeiten mit dem Log-in. Der Browser Safari dagegen funktioniert seit kurzem endlich!
Ich empfehle, die App fürs Handy herunterzuladen, sie ist wesentlich zuverlässiger.
Rentenversicherung - die Assurance rétraite
Die Assurance rétraite du régime général ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Renten. Ausgenommen sind zur Zeit noch die Professions libérales réglementées, die bei der CIPAV rentenversichert sind.
Jeder, der im Régime général versichert ist, sollte auf der Webseite
https://www.lassuranceretraite.fr
einen Account einrichten.
Die Seite bietet einen Überblick über die bisher angesammelten Beitragsjahre, außerdem lässt sich die zu erwartende französische Rente berechnen. Und wenn es soweit ist, kann man hier auch die Rente beantragen.
Krankenkasse - die CPAM
Wer 2019 eine Microentreprise gegründet hat, wird bereits von der Caisse primaire assurance maladie - CPAM - betreut. Für alle, deren Microentreprise schon länger besteht, waren bisher verschiedene Krankenkassen zuständig, z. B. LaRam, Harmonie Mutuelle und einige andere.
Diese Kassen werden alle Daten der bei ihnen Versicherten an die CPAM übermitteln. Soweit bisher bekannt, werden die Versicherten benachrichtigt und müssen dann ihre Carte Vitale aktualisieren, z. B. in einer Apotheke oder bei ihrem Arzt.
Jeder Versicherte sollte einen Account auf der Webseite der CPAM anlegen:
Auf dieser Seite kann man Bescheinigungen herunterladen, neue Karten beantragen und vieles mehr.
Unbedingt daran denken, nach dem Wechsel zur CPAM erneut einen Hausarzt - Médecin traitant - zu deklarieren! Nur so profitiert man von der vollen Kostenrückerstattung.
Spätestens ab Mitte März 2020 sollte jeder Microentrepreneur bei der CPAM krankenversichert sein. Wer bis dahin noch keine Benachrichtigung bekommen hat, muss unbedingt bei seiner bisherigen Kasse oder der CPAM nachfragen.
Dies alles funktioniert nur mit einer endgültigen Sozialversicherungsnummer (Wie erkenne ich diese?).
Alle, die erst kürzlich ihre Microentreprise angemeldet haben, sollten unbedingt nachhaken, wenn sie nicht innerhalb von 8 bis 10 Wochen eine Nachricht von ihrer CPAM bekommen.
Es gab in den letzten Monaten große Probleme mit dem Austausch der Daten zwischen den zuständigen Behörden. Unter Umständen ist es deshalb notwendig, einen neuen Aufnahmeantrag zu stellen.
Quelle: Urssaf
Stand 19/12/2019